Zuschuss erhöht
von Gabriele Wittmann
Der durch die Krankenkasse gewährte Zuschuss für Zahnersatz erhöht sich für gesetzlich Versicherte von bisher 50 auf 60 Prozent. Wer einmal jährlich an Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt teilnimmt und sich diese in das eigene Bonusheft eintragen lässt, erhält noch weitere Unterstützung: Sind lückenlos fünf Jahre dokumentiert, so beträgt die Erstattung statt bisher 60 nun 70 Prozent. Sind zehn Jahre dokumentiert, dann steigt sie sogar von 65 auf 75 Prozent. Die Änderung gilt seit Oktober dieses Jahres.
Übrigens: Menschen, die einen Pflegegrad besitzen oder Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, haben einen Anspruch auf zahnärztliche Unterstützung bei der Verhütung von Zahnerkrankungen (§ 22a SGB V). Darauf weist die Bundesvereinigung Lebenshilfe hin. So können sich diese Patienten harte Zahnbeläge kostenfrei alle sechs Monate entfernen lassen. Außerdem erstellt der Zahnarzt einen individuellen Mundgesundheitsplan. Er enthält beispielsweise genaue Aufzeichnungen darüber, in welchen Zeitabständen mögliche Prothesen gereinigt werden müssen und ob dabei Unterstützung und davor Rücksprachen mit weiteren Ärzten nötig sind.