Ein halbes Jahrhundert später: Steuer-Pauschbeträge sollen sich ab Januar erhöhen

von Gabriele Wittmann

Als teilweisen Ausgleich für ihre Mehraufwendungen erhalten Menschen mit Behinderungen steuerliche Erleichterungen. Diese sogenannten »Pausch-Beträge« wurden allerdings seit 1974 nie erhöht. Deswegen fordern Behindertenverbände seit langem, den Betrag anzuheben. Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, warb für mindestens eine Verdoppelung und bilanziert die Gespräche: »Selbst der Bundesfinanzminister konnte das nachvollziehen.«.

Nun wird das Versäumte mit Macht nachgeholt: Ab Januar 2021 sollen sich die im Einkommenssteuer-Gesetz festgeschriebenen Pausch-Beträge verdoppeln. Zugleich soll die veraltete Systematik des Grads der Behinderung an das Sozialrecht angeglichen werden. Die Pausch-Beträge gelten dann bereits ab einem Grad von 20. Voraussichtlich noch in diesem Jahr soll der Bundesrat die geplanten Änderungen verabschieden.

Von erhöhten Pauschbeträgen soll auch profitieren, wer Menschen mit einem Pflegegrad 2 oder 3 im häuslichen Umfeld pflegt und dafür keine Einnahmen erhält. Laut dem Bundesministerium für Finanzen soll das Vorhaben jährlich 1,2 Milliarden Euro kosten. Jürgen Dusel erklärt: »Das bedeutet, Menschen mit Behinderungen und ihr Umfeld werden in gleichem Maße entlastet.«

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