Öffis voranbringen

von Gabriele Wittmann

Wann wird der öffentliche Personen-Nahverkehr (ÖPNV) barrierefrei? Das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, dass dies ab Januar 2022 in ganz Deutschland der Fall sein muss. Allerdings gilt die Frist nicht für begründete Ausnahmen: Länder und Kommunen verweisen oft auf fehlende Finanzierung und Planungskapazitäten.

Zahlreiche Verbände wie die Liga Selbstvertretung und der Deutsche Bahnkunden-Verband fordern nun alle Parteien auf, die Barrierefreiheit des ÖPNV nach dem »Design für alle« mit Hochdruck voranzutreiben. Dies umfasse alle Schritte von der Fahrplanauskunft und der Orientierung an Haltestellen und im Fahrzeug bis zur Mitnahme von E-Scootern.

Sogenannte Pooling-Angebote wie der in Berlin fahrende Berlkönig der BVG sollen laut einem Gesetzentwurf künftig im Geltungsbereich des ÖPNV liegen. »Somit sollten diese Angebote automatisch Barrierefreiheit umsetzen müssen«, so Alexander Ahrens von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL). Gerade für weniger erschlossene ländliche Räume könnten solche barrierefreien Pooling-Angebote ein Vorbild sein.

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