Falsche Bescheide

von Gabriele Wittmann

Beim Verbund Pflegehilfe kommt es derzeit vermehrt zu Anrufen wegen abgelehnter Sonderleistungen oder sogar Rückforderungen seitens der Pflegekasse. Diese Rückforderungen brauchen Versicherte jedoch nicht zu akzeptieren. Im Gegenteil: Der Bundesrat hat am 17. September einer Verordnung zugestimmt, die die Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige verlängert. Offiziell gelten nun alle Sonderregelungen für die Pflege zuhause noch bis Ende Dezember 2021.

Einige Pflegekassen verwehren Anspruchsberechtigten jedoch die Nutzung. So behaupten verschiedene Kassen, die Corona-Sonderregelungen für die Pflege seien zum 30. September ausgelaufen. Manche nannten sogar den 31. Mai als Termin.

»Das ist nicht korrekt!”, versichert Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbunds Pflegehilfe. Er beruft sich dabei auf die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aufgrund der Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. «Wir befinden uns noch immer in einer Pandemie. Die Politik hat also richtig gehandelt und ganz offiziell die Sonderregelungen für die Pflege verlängert«, erklärt Haas. »Wenn manche Pflegekassen etwas anderes behaupten und berechtigte Leistungen streichen, dann ist das nicht tragbar.”

Wieder einmal steht also der Verdacht im Raum, die Kassen könnten aus Kalkül handeln, um Kosten einzusparen. Und nicht nur an dieser Front haben Pflegebedürftige aktuell zu kämpfen. Mit abnehmender Tragweite der Pandemie hofften viele auf eine Verbesserung ihrer Lage. Doch das Gegenteil ist der Fall. Der Personalmangel auf dem Pflegemarkt hat sich durch die Corona-Pandemie stark verschärft. Pflegebedürftige finden keine Pflegedienste in ihrer Umgebung, auch Heimplätze gibt es wider Erwarten noch weniger als zuvor. »Die Zimmer sind da, das Personal fehlt«, heißt es von Seiten des Verbunds Pflegehilfe.

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