»Der menschenrechtliche Blick fehlt oft«

von Gabriele Wittmann

Eine Bundespolitikerin bringt Gesetze auf den Weg

Sie ist zuständig für Barrierefreiheit, Bürgergeld und Sozialpolitik in ihrer Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Stephanie Aeffner. Die ehemalige Landesbehindertenbeauftragte von Baden-Württemberg ist erstmalig auch Mitglied des Deutschen Bundestages. Dort sitzt sie im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Wir fragten Sie zunächst: Können Sie in der Regierung Themen durchsetzen, die Ihnen wichtig sind?

Sie ist zuständig für Barrierefreiheit, Bürgergeld und Sozialpolitik in ihrer Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Stephanie Aeffner. Die ehemalige Landes-Behindertenbeauftragte von Baden-Württemberg ist erstmalig auch Mitglied des Deutschen Bundestages. Dort sitzt sie im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Wir fragten Sie zunächst: Können Sie in der Regierung Themen durchsetzen, die Ihnen wichtig sind?

Es hagelt ja inzwischen auch Kritik. Viele fragen: Wann bringt die neue Regierung endlich Gesetzgebungen zum Thema Inklusion auf den Weg?

Wir hätten uns gewünscht, dass wir das Thema Barrierefreiheit noch dieses Jahr angehen können. Aber dann ist unheimlich viel passiert: Die Inflation, die gestiegenen Energiekosten, all diese Krisen haben dafür gesorgt, dass man sozialpolitisch erstmal viel abarbeiten musste. Zum Beispiel mussten wir erst mal Entlastungspakete auf den Weg bringen.


Wann wird das Thema Barrierefreiheit nun angegangen?

Die Gesetzgebung soll nächstes Jahr stattfinden. Ich kann mir aber vorstellen, dass wir die Fristen zeitlich staffeln.

Wie sähe das aus?

Barrierefreie Webseiten anzubieten geht beispielsweise deutlich schneller als bauliche Barrieren abzubauen. Dazu brauche ich keine Baumaterialien oder Handwerker, die nicht verfügbar sind, sondern das kann jeder Betreiber rasch für sich gestalten. Bei den baulichen Barrieren muss die Frist vielleicht noch etwas länger
sein, aber ich muss trotzdem kontinuierlich etwas verbessern. Das schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) auch vor. Und da kann ich mir sofort »angemessene Vorkehrungen« überlegen.

Haben Sie ein Beispiel?

Menschen, die beispielsweise eine Beratungsstelle betreiben, die von einem kleinen privaten Verein getragen wird, sagen uns oft: Wir finden aktuell keine bezahlbare Immobilie, in der wir sofortige Barrierefreiheit anbieten können. Aber sie könnten ja sofort Kooperationsverträge schließen und sagen: Unsere Räume sind zwar nicht barrierefrei, aber eine andere Beratungsstelle in der Nähe ist barrierefrei, und wir könnten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen fürs Erste dort beraten.

Soll es Sanktionen für private Anbieter geben, die das nicht einhalten?

Auf jeden Fall. Ohne Sanktionen ist ein solches Gesetz nur Makulatur.

Was gehört noch zu dieser Gesetzgebung?

An den baulichen Barrieren hängt natürlich auch das Thema Verkehr. Es steht im Koalitionsvertrag, dass wir die Ausnahmen von der Verpflichtung zu Barrierefreiheit für den Öffentlichen Nahverkehr bis 2026 abschaffen
wollen. Für den Fernverkehr haben wir noch keine konkrete Frist vereinbart. Auch da wird es eine Übergangsfrist geben müssen, aber auch ein Datum, zu dem dieser wirklich überall umfassend barrierefrei ist. Denn wenn ich ein Ziel habe, dann kann ich überlegen: Wie viele Haushaltsmittel muss ich dafür einstellen?

Ist das mit einem Finanzminister umzusetzen, der selbst in Zeiten einer Rezession auf die
Schuldenbremse pocht?

Das ist im Koalitionsvertrag so vereinbart. Alle drei Regierungsparteien waren sich einig, dass auch die Privatwirtschaft jetzt barrierefrei werden muss. Es wird sicher Auseinandersetzungen um die Fristen geben. Aber in der Sache sind wir uns einig.

Wann genau wird das angegangen?

Wir haben kein genaues Datum. Aber die Vorarbeiten laufen bereits. Wir treffen uns in der Koalition, führen Gespräche, fragen mit den zuständigen Berichterstatterinnen, wie das gesetzlich aussehen könnte. Ich treffe mich als Abgeordnete mit Verbänden, mit Organisationen oder auch mit der Deutschen Bahn, um zu eruieren, wie eine Lösung aussehen kann.

Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll angepasst werden. Was ist da
im Gespräch?

Die Verabschiedung der 5. Anti-Diskriminierungsrichtlinie durch die EU liegt seit Jahren brach, auch durch die deutsche Blockade. Dass muss jetzt geändert werden. Das betrifft dann alle Diskriminierungsursachen wie etwa Religion, ethnische Herkunft oder Geschlecht.

Frauen und queere Menschen stehen derzeit medial sehr im Fokus, Menschen mit Behinderungen dagegen werden in Aufzählungen oft als letzte genannt. Haben Sie die gleichberechtigt im Blick bei Ihren Anti-Diskriminierungs-Bestrebungen?

Ich würde mir da mehr Schulterschluss wünschen. Es gibt so viele Bereiche, wo wir alle mehr davon profitieren würden, wenn wir uns zusammentun. Letztlich sind beispielsweise Trans-Personen eine relativ kleine Gruppe der Gesellschaft. Aber sie hat mit die höchsten Selbstmordraten und die höchsten Raten erlebter Gewalt. Dass diese Gruppe Forderungen stellt, ist nachvollziehbar. Wenn also queere Menschen beispielsweise fordern: Wir wollen das Adoptionsrecht für uns verbessern, dann könnten Menschen mit Behinderung sagen: Wir wollen das Adoptionsrecht auch für uns verbessern, wie können wir uns zu diesem Thema zusammentun? Das schließt aber nicht aus, dass es an manchen Stellen auch Regelungen braucht, die ein spezielles Problem von nur einer Gruppe wie Menschen mit Behinderungen lösen. Wir haben Arbeitsgruppen, wo alle unsere zuständigen Fachpolitiker zusammenarbeiten und versuchen, alle diese Tatbestände zusammenzudenken.

Für das Thema »barrierefreie Gesundheit« soll ein nationaler Aktionsplan kommen. Worum geht es da?

Es geht um Zugangsbeschränkungen wie: Armut, Sprachbarrieren, Rassismen. Und fehlende Barrierefreiheit. Im Aktionsplan soll drinstehen: Wie schaffen wir einen gleichberechtigten Zugang? Die Zeit von Freiwilligkeit ist vorbei. Wir haben bereits eine Verpflichtung in den Gesetzbüchern, alle Sozialleistungen grundsätzlich barrierefrei anzubieten. Neue Arztpraxen werden nur zugelassen, wenn sie das berücksichtigen. Aber für bestehende Arztpraxen muss es auch Lösungen und eine Pflicht zum Abbau von Barrieren geben.

Müsste man dafür nicht die Ärztinnen fortbilden und staatliche Bildungsgelder in die Hand nehmen?

Das sehe ich nicht so. Die planen und bauen ihre Praxen ja nicht selbst, sondern vergeben hierfür Aufträge. Sie sind private Unternehmer. Und die brauchen ein Datum, wann ihr Unternehmen barrierefrei sein muss. Ich brauche die Definition von Barrierefreiheit, und dann wird sich ein Markt entwickeln. Ärzte werden das bezahlen, genauso wie sie bezahlen, dass der Brandschutz eingehalten wird.

Wann soll dieser Aktionsplan kommen?

Laut Koalitionsvertrag bis zum Ende des Jahres. Auch da laufen die Gespräche schon das ganze Jahr innerhalb der Fraktionen.

Ob das Gesundeitsministerium jetzt sagt: Wir schaffen das, oder ob sie sagen, wir müssen das nochmal zeitlich strecken – das kann ich nicht vorhersagen.

Sie haben früher selbst im Qualitätsmanagement im Krankenhaus gearbeitet. Wie lautet
Ihr ganz persönliches Fazit: Was müsste sich
ändern im Gesundheitssystem?

Wir brauchen einen menschenrechtlichen, nicht einen Defizit-orientierten Ansatz.

Was heißt das?

Mir haben beispielsweise Ärzte immer wieder gesagt: »Setz‘ dich bloß nicht in einen E-Rollstuhl. dann geht auch deine letzte Muskelkraft noch verloren!« Und das, obwohl ich immer weniger Kraft hatte. Sie hatten nur meine Muskelkraft im Blick. Aber ich habe gesagt: Ich möchte auch teilhaben. Ich möchte Freunde treffen und meine Freizeit nutzen können. Das musste ich sehr hart durchsetzen, dass der Elektro-Rollstuhl für mich richtig ist. Und dieser menschenrechtliche Blick, der fehlt oft.

Was fehlt noch?

Ich glaube, wir brauchen ein anderes Verständnis von einem Auftrag der Gesundheitsversorgung.
Was zum Beispiel fehlt, ist. wirklich die Nachteile einer Behinderung auszugleichen. und wir brauchen eine gewisse Summe an Personal, um Patienten gut zu versorgen, auch im Krankenhaus.

Die Aktionäre werden Ihnen widersprechen. Wie wollen Sie so etwas durchsetzen?

Fallpauschalen wird es weiterhin geben. Aber es wird eine zusätzliche Komponente geben.
Durch die wird das Vorhalten von Kapazitäten separat finanziert – unabhängig davon. ob gerade eine hohe herrscht oder nicht. Das kommt dann gerade auch Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft zugute,
die im Gegensatz zu oft spezialisierten Kliniken privater Träger eine Grundversorgung anbieten.

Und was planen Sie in punkto »Wohngeld«?

Wir wollen den Kreis der Berechtigten für das Wohngeld erweitern, indem wir die Einkommensgrenze erhöhen.

Böte sich jetzt nicht historisch die Chance, statt des niedrigen Hartz IV-Satzes den Satz für das geplante Bürgergeld viel höher anzusetzen und festzuzurren für die Zukunft?

Genau das wollen wir nicht. Ich will keine politische Entscheidung nach dem Motto: Das ist der Satz, der arbeitslosen Menschen zusteht. Sondern ich will eine Entscheidung darüber: Wie berechnet sich dieser Satz? Wir machen da grundlegende Fehler. Beispielsweise nehmen wir bisher nur die Ärmsten der Gesellschaft als Grundlage für die Berechnung. Das finde ich falsch. Wir sind darüber gerade in Gesprächen und werden das im Laufe dieses Jahres so voranbringen, dass das Bürgergeld am ersten Januar in Kraft treten kann.

Das werden harte Verhandlungen, oder?

Sicherlich. Aber es ist die Mühe wert. Weil das letztlich eine Frage der Sicherung der Demokratie ist, dass die Menschen wissen: Im Notfall fallen wir nicht durch die sozialen Netze.

Wie soll das finanziert werden?

Es gibt gerade Krisengewinner am Markt- Wir können also über Dinge wie eine Übergewinnsteuer nachdenken. Schließlich haben wir das ja auch in der Pandemie gemacht: Wir haben Unternehmen gestützt und wir haben die Beschäftigten unterstützt – und damit letztlich auch Unternehmen gerettet. Dann ist es jetzt eben an der Zeit, dass die Unternehmen die Krisengewinner sind der Gesellschaft
etwas zurückgeben.

Fragen: Gabriele Wittmann
Illustrationen: Margarethe Quaas

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