Möglichen Interessenskonflikten soll vorgebeugt werden

von Online Redaktion

Verschiedene Geldscheine auf denen ein Stethoskop liegt
Foto: CC0 Public Domain/ Pixabay/ Myriams-Fotos

Stärker Regulieren

In Deutschland sind viele Finanzinvestoren in Medizinischen Versorgungszentren aktiv. Mit einer Resolution forderte der Verwaltungsrat der Krankenkasse DAK den Gesetzgeber nun dazu auf, die ordnungs-politischen Rahmenbedingungen dafür umfassend zu überarbeiten. Renditeinteressen von Investoren dürften nicht zu Lasten der Beitragszahlenden gehen.

In der Resolution fordern die Unterzeichner umfassende Änderungen. Möglichen Interessenskonflikten solle vorgebeugt werden, wenn beispielsweise das Unternehmen des Investors gleichzeitig Produkte anbietet, die vor Ort eingesetzt werden.

Zielvereinbarungen für den Krankenhausbereich müssten geschärft und auf Medizinische Versorgungszentren ausgeweitet werden. Durch ein verpflichtendes Register sollten Eigentumsverhältnisse transparent gemacht werden, um marktbeherrschende Stellungen zu verhindern.

Und schließlich sollten nicht nur renditestarke Fachrichtungen wie Radiologie oder Augenheilkunde vertreten sein, sondern gesetzlich vorgegeben mindestens drei medizinische Fachrichtungen. (gmw)

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