Bildung durchsetzen

von Gabriele Wittmann

ABiD berät bei abgelehnten Anträgen

Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e. V. (ABiD) kritisiert die zunehmende Zahl an Ablehnungen von Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Die meist im Rahmen der Eingliederungshilfe erbrachten finanziellen Unterstützungen durch Sozial-, Jugend- oder Integrationsämter umfassen Lernmaterial, Ausstattung für Schule und Studium, die Bereitstellung etwaiger Begleitpersonen für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen oder die Übernahme von Kosten für Bücher, Laptops oder Schreibgeräte. Behinderte Schüler, Studierende und Erwachsene haben das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. »Allerdings haben behinderte Menschen immer öfter Schwierigkeiten dabei, ihre Ansprüche auch wirklich durchzusetzen«, berichtet Dennis Riehle vom ABiD. Dabei seien die Bescheide oftmals unzureichend begründet und daher auch anfechtbar. Er rät deshalb regelhaft zum Einlegen von Widerspruch und bietet Beratung dazu an. (gmw)

Kostenlose Sozialberatung: soziales@abid-ev.

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