Roll-Splitt: »Frohe Botschaft«

von Burkhard Bujotzek

Gleich dreimal berichten wir in dieser Ausgabe von den Schwierigkeiten, Auflagen der UN und EU in wirksame, die Menschen erreichende Gesetze
zu übertragen. Fast schon keimt der – natürlich vollkommen unberechtigte – Verdacht auf, die ehrbaren Zielsetzungen würden ausgebremst, weil zu lästig oder vermeintlich zu teuer.

Da ereilt uns kurz vor dem Fest der Liebe eine frohe Botschaft. Die Regierungskoalition von Inklusien meldet einen Durchbruch beim lange diskutierten Wahrheitsgesetz.

Bereits vor vielen Jahren wurde von dem weitgehend in Vergessenheit geratenen ehemaligen Vorsitzenden einer Ethikkommission ein erster Entwurf eingebracht. Klar war, dass es nicht bei seiner Fassung »Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten« bleiben konnte.

Nach zähen Verhandlungen und der Anhörung diverser Interessenvertreter aus Industrie und Gesellschaft wurde nun eine Einigung erzielt, die wir nachfolgend auszugsweise abdrucken:
(1) Es ist grundsätzlich nicht zulässig, die Unwahrheit zu sagen.

(2) Unwahr ist eine Äußerung nur dann, wenn sie objektiv falsch ist und im Bewusstsein, eine falsche Aussage zu tätigen, getätigt wurde.

(3) Unwahre Aussagen bleiben folgenfrei, wenn sie zur tatsächlichen oder vermeintlichen Gefahrabwendung (Notlüge) eingesetzt wurden. Hierunter fallen insbesondere Tatbestände zur

a) Vermeidung von Umsatzeinbrüchen …
g) Beeinträchtigung eigener Interessen …
o) Erschütterung eigener Vorurteile …

Die Oppositionsparteien kritisieren den Gesetzesentwurf scharf. Dabei gehen die Bestimmungen den einen nicht weit genug, während die anderen vollkommen auf die Wahrheit verzichten wollen.

Frohe Weihnachten!

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